
Ein gesetzliches Verbot im Sinne von {§|134|BGB|dejure} BGB ist eine Vorschrift, die eine rechtsgeschäftliche Regelung wegen ihres Inhalts oder wegen der Umstände ihres Zustandekommens untersagt. Verstößt ein Rechtsgeschäft gegen ein solches Verbotsgesetz, ist es nach § 134 BGB nichtig, wenn sich aus dem Gesetz nicht anderes ergibt. Wann ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliches_Verbot
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